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   SG Fulda, 07.08.2006 - S 9 AS 95/06   

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https://dejure.org/2006,10215
SG Fulda, 07.08.2006 - S 9 AS 95/06 (https://dejure.org/2006,10215)
SG Fulda, Entscheidung vom 07.08.2006 - S 9 AS 95/06 (https://dejure.org/2006,10215)
SG Fulda, Entscheidung vom 07. August 2006 - S 9 AS 95/06 (https://dejure.org/2006,10215)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 Abs 1 SGB 10, § 4 Abs 1 Nr 2 SGB 10, § 4 Abs 1 Nr 5 SGB 10, § 4 Abs 2 S 2 SGB 10, § 4 Abs 3 Nr 2 SGB 10
    Amtshilfeanspruch der Optionskommune - Zugang zu Stellenangeboten und unverschlüsselten Arbeitgeberdaten der Bundesagentur für Arbeit - Sozialdatenschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übermittlung von im Wege der elektronischen Datenverarbeitung erfassten Stellenangeboten an Stellenbewerber; Weitergabe von Angaben über den jeweiligen Arbeitgeber und dessen Hinweisen zur Stellenvermittlung; Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ersuchen der Optionskommune bei der Bundesagentur für Arbeit um Amtshilfe, Sozialdatenschutz

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • SG Schleswig, 22.11.2005 - S 5 AS 455/05

    Sozialdatenschutz - unverschlüsselter Zugang zum Arbeitgeberpool der Datenbank

    Auszug aus SG Fulda, 07.08.2006 - S 9 AS 95/06
    Der Kläger verweist zur Begründung seines geltend gemachten Anspruchs auf Amtshilfe auf den stattgebenden Beschluss des Sozialgerichts Schleswig vom 22. November 2005 (Az: S 5 AS 455/05 ER) und den diesen bestätigenden Beschluss des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein vom 25. April 2006 (Az.: L 6 B 6/06 AS ER).

    Damit stellt die Übermittlung von Stellenangeboten, die die Beklagte im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeit gesammelt und erfasst hat, an den Kläger im Hinblick auf die Aufgabe des Klägers, die in seinem Bereich wohnenden Langzeitarbeitslosen auf geeignet Stellen zu vermitteln, nur eine unterstützende Maßnahme dar, der der Charakter einer ergänzenden Hilfe und damit einer Amtshilfemaßnahme zukommt (vgl. auch den Beschluss des SG Schleswig vom 22. November 2005, Az: S 5 AS 455/05 ER).

    Durch die Übermittlung der gewünschten Daten besteht auch nicht die Gefahr einer Aufgabenverlagerung oder einer Veränderung der Zuständigkeitsordnung, die es rechtfertigen würde, diese im Wege der Amtshilfe geforderte Handlung bereits begrifflich aus dem Bereich der Amtshilfemaßnahmen auszusondern und damit von vornherein auszuschließen (vgl. auch den Beschluss des SG Schleswig vom 22. November 2005, Az: S 5 AS 455/05 ER).

    Dieses ist auch schützwürdig, weil bei einem jedermann zugänglichen, öffentliches Angebot ein Vielzahl von Bewerbungen eingehen kann, deren Bearbeitung bei dem jeweiligen Arbeitgeber in unerwünschter Weise Kapazitäten bindet (s. Beschluss des SG Schleswig vom 22. November 2005, Az: S 5 AS 455/05 ER).

  • OLG Celle, 20.11.1989 - 1 VAs 10/89

    Gewährung von Akteneinsicht in beschlagnahmte Unterlagen; Akteneinsicht als

    Auszug aus SG Fulda, 07.08.2006 - S 9 AS 95/06
    Eine Amtshilfe ersuchende Behörde kann vielmehr nach erfolgloser Einschaltung einer Aufsichtsbehörde nach § 4 Abs. 5 Satz 2 SGB X direkt gegen die ersuchte Behörde vorgehen (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Auflage 2000, § 5 Rdnr. 42; Bonk/Schmitz, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Auflage, 2001, § 5 Rdnr. 40, 42; OLG Celle, NJW 1990, 1802 (1802); a.A. Krasney, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht (Loseblatt), § 4 Rdnr. 18).
  • LSG Schleswig-Holstein, 25.04.2006 - L 6 B 6/06
    Auszug aus SG Fulda, 07.08.2006 - S 9 AS 95/06
    Der Kläger verweist zur Begründung seines geltend gemachten Anspruchs auf Amtshilfe auf den stattgebenden Beschluss des Sozialgerichts Schleswig vom 22. November 2005 (Az: S 5 AS 455/05 ER) und den diesen bestätigenden Beschluss des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein vom 25. April 2006 (Az.: L 6 B 6/06 AS ER).
  • SG Fulda, 29.12.2006 - S 9 AS 268/06

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Vollstreckung gegen die

    Die Parteien streiten um die Vollstreckung des Urteils des Sozialgerichts Fulda vom 7. August 2006 (S 9 AS 95/06).

    Mit dem am 15. August 2006 zugestellten Urteil des Sozialgerichts Fulda vom 7. August 2006 (S 9 AS 95/06) wurde die Schuldnerin verurteilt, dem Gläubiger Amtshilfe dadurch zu leisten, dass sie dem Gläubiger einen unverschlüsselten Zugang zu allen von ihr im Wege der elektronischen Datenverarbeitung erfassten oder Stellenbewerbern zur Verfügung gestellten Stellenangeboten einschließlich der jeweiligen Arbeitgeberangaben in Echtzeit mit der Möglichkeit zur Einspeisung in das entsprechende EDV-Verwaltungsnetz des Y-Kreises zur Verfügung stellt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens, die beigezogene Gerichtsakte aus dem Verfahren S 9 AS 72/06 ER und auf die beigezogene Hilfsakte aus dem Verfahren S 9 AS 95/06, die Gegenstand der Entscheidung gewesen sind, Bezug genommen.

    Das Sozialgericht Fulda ist als Prozessgericht des ersten Rechtszuges nach §§ 198 Abs. 1 SGG, 888 ZPO für die Vollstreckung des Urteils des Sozialgerichts Fulda vom 7. August 2006 (S 9 AS 95/06) zuständig, weil es um die Vollstreckung von nicht vertretbaren Handlungen geht.

  • VG Karlsruhe, 19.12.2023 - 8 K 4487/22

    Gewährung von Jugendhilfe; Zuständigkeitswechsel während des laufenden Bezugs;

    Vor der Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde, die mit einer Klage angreifbar ist, besteht für eine Klage kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. SG Fulda, Urteil vom 7.8.2006 - S 9 AS 95/06 - juris Rn. 21).
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